Warum ist die Absicherung von Mietsachschäden in der Pferdehaftpflicht so wichtig?

In der Haftpflichtversicherung sind in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen Schädenan geliehenen oder gemieteten Sachen ausgeschlossen. Hier kann es dann zu einem Problem kommen, wenn Sie Ihr Pferd in einer gemieteten Pferdbox unterstellen. Schäden, die Ihr Pferd in dieser Pferdebox anrichtet, fallen nur unter den Versicherungsschutz Ihrer Pferdehaftpflicht, wenn Sie ausdrücklich Mietsachschäden in Ihrem Versicherungsvertrag eingeschlossen haben.

Angebote zur Pferdehaftpflicht incl. Mietsachschäden finden Sie hier: >>> Pferdehaftpflicht incl. Mietsachschäden